Risikomanagement

Risikomanagement ist die systematische Erfassung, Bewertung und Steuerung von Risiken und deren grösstmögliche Vermeidung. Risiken treten überall im Unternehmen auf, sei es bei Produkten, Dienstleistungen, Finanzen, durch Einflüsse von aussen, durch die Umwelt (z.B. Katastrophen, Umwetter, etc.), technische Riskiken bei Anlagen wie Maschinen, IT, etc. und an vielen Orten oder Prozessen mehr.

Die treugo consulting AG analysiert Ihre Risiken detailiert und ordnet diese einem Akzeptanz-Raster aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass zu. Danach werden alle Risiken sorgfältig bewertet und die Gefährdung, welche auf Sie einwirkt analysiert. Als Resultat daraus erhalten Sie einen Massnahmenkatalog, welcher aufzeigt, wie den inakzeptablen Risiken entgegengewirt werden kann. Akzeptable Risiken bleiben in gemeinsamer Absprache bestehen, werden aber periodisch kontrolliert.


Unser Risikomanagement umfasst im Wesentlichen:
  • Festlegungen von Zielen auf Basis ihrer Strategie, ggf. auch Visionen
  • Definition von Werttreibern oder kritischen Erfolgsfaktoren zur Erreichung der Ziele
  • Festlegung Ihrer Risikomanagement-Strategie
  • Identifikation Ihrer Risiken (ggf. mit „Exposure-Ermittlung”)
  • Bewertung/Messung Ihrer Risiken
  • Bewältigung von Risiken (Massnahmen)
  • Steuerung der Risiken
  • Aufbau Monitoring - Früherkennung
  • Strukturierung und Dokumentation in einem Risikomanagementsystem

Die richtige Wahl Ihrer Strategie ist im Wesentlichen von der Risikobereitschaft/ -möglichkeit Ihres Unternehmens abhängig.


Steuerung

Grundsätzlich gibt es fünf unterschiedliche Risikosteuerungsstrategien:

  • Risikovermeidung

Eine vollständige Vermeidung von Risiken, dh. eine 100 % Sichherheit, kann durch das Risikomanagement nicht erreicht werden. Das Ziel der Risikovermeidung soll es aber dennoch sein, mit geringstem Aufwand gösstmögliche Risiken zu vermeiden/verhindern.

  • Risikoverminderung

Die Verminderung von Risiken setzt darauf, Risikopotenziale nicht, wie bei der Risikovermeidung auszuschließen, sondern auf ein akzeptables Mass zu reduzieren.

  • Risikobegrenzung

Die Risikobegrenzung teilt sich in die Bereiche Risikostreuung (auch Risikodiversi- fikation) und der Risikolimitierung auf. Das Ziel der Risikostreuung ist es zu verhindern, dass sich diverse korrelierende (zusammenwirkende) Risiken zu einer ernsthaften Gefährung für Ihr Unternehmen entwickeln. Die Risikolimitierung setzt die Obergrenze bei Risiken, bei welcher die Massnahmen durchgeführt oder aktiviert werden müssen.

  • Risikoüberwälzung

Bei der Risikoüberwälzung wird das Risiko durch faktische oder vertragliche, teilweise oder völlige Überwälzung an Dritte übertragen. Die Übertragung steht in Verbindung mit einem zusätzlichen Geschäft, dass das Risiko vollständig oder zu wesentlichen Teilen an Dritte weitergibt. Das Risiko wird hierbei nicht beseitigt, sondern wechselt den Risikoträger. Unterschieden werden kann zwischen der Überwälzung auf z.B. Versicherungsunternehmen oder auf Vertragspartner.

  • Risikoakzeptanz

Die Verminderung, Begrenzung und Überwälzung von Risiken kann die Risiken nicht vollständig ausschließen. Das verbleibende Restrisiko muss das Unternehmen akzeptieren und selbst tragen. Dies bedingt das Vorhandensein eines entsprechenden Risikodeckungspotenzials, da ein ggf. eintretender Schaden aus eigener Kraft gedeckt werden muss. Die Akzeptanz von Risiken sollte dann gewählt werden, wenn die vorstehend beschriebenen Wege in keiner positiven Aufwand-Nutzen-Relation stehen würden.


Gesetzliche Information:

National- und Ständerat haben am 16. Dezember 2005 beschlossen den Artikel 663b des Obligationenrechts um folgenden Passus zu ergänzen: „Der Anhang enthält: ………12. Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung“. Diese Angaben sind von der Revisionsstelle zu prüfen. Die Mehrzahl der Gesellschaften beschränkt sich jedoch darauf lediglich den Prozess der Risikobeurteilung zu beschreiben, während die Risiken selbst - unter Berufung auf das Recht keine Geschäftsgeheimnisse publizieren zu müssen - nicht genannt werden. In erster Linie wird aber vom Gesetzgeber die Auseinandersetzung mit den Risiken im Unternehmen gefordert.