Stiftungen / Vereine

Stiftungen können bei uns in der Schweiz auf eine lange Tradition zurückschauen und spielten bereits in den vergangenen Jahrhunderten eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung der Schweiz. Die Aufgaben von Stiftungen sind sehr vielfältig, sind aber zukunftsorientiert, unabhängig und streben nach Kontinuität.
Eine Stiftung kann in Ergänzung zum Staat und der freien Marktwirtschaft vielfältige Unterstützungen wahrnehmen, in z.B. Forschung, Kultur und deren Förderung, Krankenpflege (Unterstützung handicapierter Menschen), Hilfe für benachteiligte Gruppen sowie auch dem Tier- und Umweltschutz oder anderen Themenbereichen. In wirtschaftlich schwächeren Jahren nimmt die Bedeutung von Stiftungen erheblich zu.
Die treugo ist spezialisiert auf die Erbringung von Dienstleistungen für Non-Profit-Organisationen und auf Stiftungsgründungen. Rufen Sie uns unverbindlich an, wir sind gerne für Sie da.
Eine Idee oder eine Vision vorhanden? Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung einer Idee, denn es gilt vieles Abzuklären und zu überlegen, damit ihre Vision schnell und gut umgesetzt werden kann. Genau hier unterstützen wir Sie in den Punkten wie:

Zweck: Ist diese Idee bereits durch eine andere Organisation abgedeckt oder ermöglicht sich ein neuer Wirkungskreis und neue Netzwerke dazu? Organisation: Ist die Stiftung das Richtige oder wäre eher ein Verein sinnvoller, um das gesteckte Ziel zu erreichen? Optionen: Gibt es alternativ dazu andere Optionen, welche der Ideeumsetzung dienen können? Weg: Welches ist der einfachste, beste und sicherste Weg, Ihre Idee zu realisieren?

Was Sie wissen sollten:
Sowohl Stiftungen wie auch Vereine sind gem. dem ZGB geregelt. Beide erfüllen jedoch den Bestand der Non-Profit Organisation. Hier die elementarsten Unterschiede:

Eine Stiftung ist eine Verselbstständigung eines eingesetzten Vermögens, das einem bestimmten Zweck zugedacht worden ist. Eine Stiftung hat im Unterschied zu einem Verein keine Mitglieder. Der Verein ist demnach ein Zusammenschluss von Personen (natürlich wie juristisch), welche das gleiche Ziel verfolgen und sich zu diesem Zweck in einer Organisation (Körperschaft) zusammenschliessen.


Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte von Stiftung und Verein:

Stiftung

• Gesetzliche Regelung: ZGB Art. 80ff.
• Kapital: Zweckbestimmt, schweizweite Stiftungen mind. 50'000CHF
• Gründung: Vermögenswidmung zu Lebzeiten/per Nachlass. Notariell beglaubigt
• Aufsicht: Durch schweizerische, kantonale oder lokale Behörde
• Organe: Stiftungsrat, Revisionsstelle
• Handelsregistereintrag: Zwingend
• Änderung Statuten: Durch Aufsichtsbehörde auf Antrag des Stiftungsrates
• Auflösung:

Von Gesetzes wegen, wenn der Zweck unerreichbar geworden ist durch den richter- lichen Beschluss, wenn der Zweck widerrechtlich oder unsittlich geworden ist durch die Aufsichtsbehörde auf Antrag des Stiftungsrates

Vorteile: Hohe Glaubwürdigkeit, hohes Ansehen
Nachteile: Statuten nur erschwert abänderbar, keine Mitglieder

Hier finden Sie die nötigen Informationen zum Thema seitens des Bundes: Stiftungen

Verein

• Gesetzliche Regelung: ZGB Art. 60ff.
• Kapital: Keine Vorschriften vorhanden
• Gründung: Min. 3 Personen - schriftliche Statuten, mit Inhalt:
--> Zweck, Mittel und Organisation
• Aufsicht: Keine
• Organe: Mitgliederversammlung, Vorstand
• Handelsregistereintrag: Nur durch Vereine, welche ein kaufm. Gewerbe ausführen
• Änderung Statuten: Durch Beschluss der Mitgliederversammlung
• Auflösung:

Von Gesetzes wegen, wenn der Verein zahlungsunfähig ist oder der Vorstand nicht mehr bestellt werden kann durch den Richter, wenn Zweck widerrechtlich oder unsittlich geworden ist oder jederzeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung

Vorteile: Flexibilität, gesicherte Einnahmen durch Mitgliederbeiträge
Nachteile: Mässiges Ansehen, undanks hoher Anzahl von Vereinen in der Schweiz

Haben Sie noch offene Fragen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch gerne Musterstatuten zur Gründung eines Vereins gratis zur Verfügung.

Weiterführende Informationen:

Steuerbefreiung einer Organisation
Die Vorbereitungsarbeiten zur Gründung einer gemeinnützigen Stiftung umfassen unbedingt die Abklärung der steuerlichen Folgen dazu. Immer wieder sehen wir Organisationen, bei welchen diese nicht oder nur unzureichend vorgenommen wurde und welche dann unerwartet mit steuerlichen Forderungen konfrontiert werden. Im Gespräch mit der zuständigen Steuerbehörde versuchen wir in solchen Fällen eine nachträgliche Steuerbefreiung zu erzielen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden
Spenden an, als gemeinnützig anerkannte und steuerbefreite, Organisationen können von der Steuer abgezogen werden, wenn: die Zuwendungen im Steuerjahr CHF 100.00 übersteigen und insgesamt 10 % der, um die abziehbaren Aufwendungen, verminderten steuerbaren Einkünfte nicht übersteigen (Art. 33 lit. i DBG).

Wir bemühen uns auch in finanzieller Hinsicht um einen sorgfältigen Umgang mit unseren Auftraggebern. Unsere Tarife richten sich nach den Vorgaben der Treuhandkammer und werden im Gespräch gemeinsam ermittelt. Zum vereinbarten Honorar kommen ggf. Spesen und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Ein erstes Gespräch ist für Sie kostenlos.