Buchhaltung

Eine saubere Buchführung ist Grundvoraussetzung für jede erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Nur wer Zahlungsein- und -ausgänge lückenlos verbucht, hat eine Kontrolle darüber, wie es um sein Unternehmen wirklich steht. Die Buchhaltung ist die Basis für das Budget und die Zukunftsplanung. Eine aussagekräftig geführte Buchhaltung dient vor allem als Informationsquelle und kann auch dabei helfen, Streitigkeiten zu schlichten oder aber Behauptungen zu erhärten.

Kleine Einzelfirmen müssen von Gesetzes wegen keine Buchhaltung führen. Sie ist erst gefordert, wenn der Umsatz die Mehrwertsteuer-Pflichtgrenze von CHF 75'000.- übersteigt. Theoretisch genügt es, wenn sie alle Quittungen und Belege geordnet aufbewahren und bei einer allfälligen Steuerkontrolle vorweisen.

Für einen kaufmännisch geführten Betrieb reicht dies jedoch nicht, weil so die finanzielle Kontrolle fehlen würde. Gemäss Obligationenrecht (Art. 957 OR) müssen alle Gesellschaften mit Pflichteintrag im Handelsregister eine ordnungsgemässe Buchhaltung führen. Dies ist für alle Handelsgesellschaften ausser für Einzelfirmen der Fall, deren Eintrag erst ab einem Rohumsatz von CHF 100'000.- jährlich Vorschrift ist. Buchhaltungspflicht bedeutet, dass Sie ein Inventar sowie eine vollständige Bilanz und Erfolgsrechnung samt den zugehörigen Belegen erstellen müssen.

Die treugo consulting ag ist bestrebt, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, um Ihnen die Buchführung so leicht wie möglich zu machen.

Hierzu steht eine Vielzahl an Hilfsmitteln zur Verfügung. So arbeitet das Team der treugo zum Beispiel mit der betriebswirtschaftlichen Software ABACUS, welche Ihnen bei einer korrekten und lückenlosen Buchführung hilfreich sein wird.

Viele unserer Kunden setzen bereits FIBU Light von ABACUS zur Datenerfassung ein. Damit ist es dem Team der treugo möglich, die vorerfassten Daten zu übernehmen und zu verarbeiten. Dies ist einfach und spart erst noch wertvolle Zeit.

Gerne offeriert Ihnen die treugo consulting ag auch eine komplette Erfassung der Daten oder steht Ihnen als Berater bei der Auswahl der möglichen ABACUS Software Komponenten zur Verfügung.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen bei der kaufmännischen Buchführung zur Verfügung stehen können. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wir sind gerne für Sie da.